... und soll objektive Maßstäbe setzen!
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Am 30. Juni 2006 trat das AVWG (Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetz) in Kraft und regelt - neben vielen weiteren Fragen - auch die Anforderungen an manipulationsfreie Software. KBV und Spitzenverbände der Krankenkassen wurden in der Folge damit beauftragt, den dafür nötigen Zertifizierungskatalog bis 01.01.2007 auszuhandeln, so jedenfalls hatte es der Gesetzgeber vorgesehen. Gesetzesergänzungen u. a. zur Rabattierung von Arzneimitteln verzögerten, nach Aussage der KBV, den Prozess erheblich. Nun jedoch liegt er vor, der
An dieser Stelle ein Blick zurück auf die Chronologie der Ereignisse: Zunächst hat es geraume Zeit gedauert, bis die vom VFWPS aufgegriffene Problematik auch in der breiten Öffentlichkeit die Beachtung fand, die sie verdient: Immerhin war und ist Arztpraxissoftware, die von subtilen Werbe- und Manipulationserscheinungen durchzogen ist, keine Randerscheinung oder gesundheitspolitische Fußnote, sondern weit verbreitet. Die in Arztpraxen angewendeten EDV-Systeme bieten die Möglichkeit, über ihre Strukturen gezielt Einfluss - zum Beispiel auf das Verordnungsverhalten eines Arztes - zu nehmen.
Mediale Paukenschläge bereiteten den Boden
Welch perfider Praktiken sich einige Pharmahersteller und die mit ihnen kooperierenden Softwareanbieter dabei bedien(t)en, thematisiert der VFWPS seit seiner Gründung. Den ersten medialen Paukenschlag erlebten Verein und sensibilisierte Öffentlichkeit am 25. November 2004, als sich ein Beitrag des ARD-Magazins "Panorama" des Themas annahm und Ärzte zu Wort kommen ließ, die gleich im doppelten Sinne von unerwünschter Werbung und Manipulation betroffen waren. Weitere Berichte folgten.
Die Thematik schlug schnell auch regierungspolitische Wellen und rief Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf den Plan. Der
Handlungsbedarf für Schaffung gesetzlicher Grundlagen unübersehbar
In der Folge gelangte auch das BMG zur Einsicht, dass akuter Handlungsbedarfs besteht: Dem von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen eingeforderten Korruptionsbericht folgte alsbald der Entwurf eines Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetzes. In seiner schriftlichen Stellungnahme und auch bei der öffentlichen Anhörung am 18. Januar 2006 im Gesundheitsausschuss des Bundestages machte der VFWPS deutlich, dass ohne Zertifizierung der Praxissoftware, nach einem ganz konkret gefassten Anforderungskatalog, und ohne Kontrolle der Einhaltung dieser Anforderungen alles nur "heiße Luft" bleibt.
Wie dringlich gesetzliche Regelungen und ein wachsames Auge auf deren Einhaltung sind, beweisen Praxis-Erfahrungen, wurden doch z. B. in einigen Arztsoftwaresystemen die Parameter zum Aktivieren und Deaktivieren von Werbung entfernt. Dies mit dem Verweis darauf, dass es ja eine werbefreie Version gebe... Ein Hinweis, den der Arzt aber in den meisten Fällen erst auf Nachfrage erhält und ein Umstand, der ihn, wenn er dann davon Gebrauch macht, oftmals in eine "Rechtfertigungsschuld" versetzt.
Ein für alle verbindlicher Arztsoftware-TÜV mit einem abschließenden Gütesiegel kann solchen Praktiken in Zukunft einen wirksamen Riegel vorschieben. Ab 1. Juli 2008 sollen Zertifizierung und Kontrolle der Einhaltung durch die KBV offiziell praktiziert werden. Wichtige Vorbereitungen laufen aber bereits seit April dieses Jahres.
Unsere Serviceleistungen
Was sich auf dem Weg dorthin vollzieht, wie die aktuelle Diskussion weiter verläuft und welche Konsequenzen die Softwarehäuser und -anbieter daraus ableiten, all das behalten wir selbstverständlich im Auge. Wir sind dran am aktuellen Geschehen: Über neue Erkenntnisse und Veränderungen in den Software-Programmen von einem Update zum nächsten halten wir Sie auf diesen Seiten auf dem Laufenden.
Über unsere kostenlose Hotline (0 800 – 8 39 77 10) können Sie Fragen zu der von Ihnen eingesetzten Software stellen, aber auch Anregungen und Hinweise zur Thematik sind jederzeit willkommen. Ein "heißer Draht", der regen Zuspruch findet und vor allem von Ärzten ausgiebig genutzt wird.
Für die Top Ten der bundesweit in den Praxen niedergelassener Ärzte installierten Software-Programme haben wir auf Grundlage der zusammengetragenen Erkenntnisse Handbücher und Kurzanleitungen zur Handhabung im Verordnungsprozess verfasst, die selbstverständlich bei uns bestellt werden können.
Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung.
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